Gemeinschaftspraxis Hildebrandt
 

Sprechzeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. 14.30 - 16.00 Uhr
Di. + Do. 16.00 - 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Termin-Vereinbarung:

telefonisch 08431 / 646660

oder per E-Mail 

info@gemeinschaftspraxis-hildebrandt.de

 

Unsere Telefonzeiten:
Mo. - Fr. 8.30 - 11.00 Uhr
sowie Mo., Di, Do. 15.00 bis 16.30 Uhr

 
 

Kosmetische Dermatologie:

Kosmetische Behandlungen flankieren als wichtiger Baustein die dermatologischen Therapien. Individuell auf Ihren Hauttyp abgestimmt führt unsere ausgebildete Kosmetikerin gerne eine medizinische Kosmetik bei Ihnen durch.

 

Die medikamentöse Therapie der Akne beispielsweise kann durch eine kosmetische Behandlung unterstützt werden. Dabei wird die Haut zunächst aufgeweicht und gereinigt. Anschließend werden Mitesser und Pusteln gestichelt und der Haut zur Regeneration eine Kräuterpackung gegönnt.

 

Darüber hinaus bieten wir in unserer Praxis das hautkosmetische System HydraFacial an, um Elastizität und Straffheit der Haut sowie die Leuchtkraft des Teints hervorzuheben. Zudem wirkt die Therapie Hyperpigmentierungen, erweiterten Poren oder fortgeschrittenen Alterserscheinungen der Haut entgegen. Die Behandlung erfolgt in vier Schritten:

 

Hautabtragung

Abgestorbene Hautzellen  werden entfernt.

Glysal-Säurepeeling

Sanftes Peeling weicht Ablagerungen in Poren auf.

Tiefenausreinigung

Unreinheiten und Talgablagerungen werden mittels Vakuum herausgesogen.

Hydration

Antioxidantien, Vitamine und Mineralien werden in die Haut eingeschleust.

 

 

Gönnen Sie ihren gestressten Füßen eine professionelle Fußpflege. Nach einem Fußbad werden Hornhaut und Schwielen entfernt, die Zehennägel fachgerecht geschnitten und eine entspannende Massage schließt die Behandlung Ihrer angestrengten Füße ab.

 

Diese Therapien werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Abrechnung dieser Leistungen über die Chipkarte der Gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich. Stattdessen erhalten Sie eine Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ), die sofort zu begleichen ist.